Behandlungskosten werden von der privaten Krankenversicherung und von der Beihilfe teilweise übernommen. Es gilt die Gebührenordnung für Heilpraktiker und das Hufelandverzeichnis.
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung haben leider keinen Erstattungsanspruch und müssen die Kosten selber tragen.
Sie können vor der Behandlung gerne einen Kostenvoranschlag anfordern.
Häufig lohnt sich eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker. Diese Versicherungen übernehmen den jeweils vereinbarten Anteil der Behandlungskosten.
Downloads:
Fragebogen für die Behandlung mit der amerikanischen Chiropraktik
Weiterführende Links:
Deutsch-Amerikanische Gesellschaft für Chiropraktik e.V.: